rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Erste Hilfe Kurse für Betriebe (BG)

Ansprechpartner

Frau Claudia Ocken

Ausbildungsleitung Breitenausbildung

Oststraße 22
52428 Jülich 

Tel:  02461 / 34 36 - 0
Fax: 02461 / 34 36 - 24

Mail:  c.ocken@drk-juelich.de

Inhalte

In diesem Kurs lernen Sie, Notfallsituationen zu erkennen, die Gefahren einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Themen sind u. a. Bewusstseins-, Atem- und Kreislaufsstörungen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wunden, Knochenbrüche, Verbrennungen und Vergiftungen.

Die schnelle Hilfe in den ersten Minuten nach einem Vorfall entscheidet häufig über den Erfolg aller weiteren Bemühungen. So kann rechtzeitige Erste Hilfe die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Die Erste Hilfe Grundausbildung erfüllt die Voraussetzung für:

den Erwerb aller Führerscheinklassen, insbesondere der Klasse A, A1, B, BE, L, M oder TC, C1, CE, C1E, D, D1, DE, oder D1E und zum Erwerb des Personenbeförderungsscheins

Gegebenenfalls Übungsleiter, Trainer, usw. (Bitte klären Sie die Voraussetzung mit Ihrer zuständigen BG / Verwaltung ab!)

Ersthelfer in Betrieben und Verwaltungen (Diese Ausbildung ist als "betrieblicher Ersthelfer" bei den Berufsgenossenschaften anerkannt)

Arzt- und Apothekenhelfer / -innen

Lehrgangsdauer/-zeiten: 9 Stunden

Tageslehrgänge finden in der Regel in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Ansonsten werden die Termine individuell auf den Teilnehmerkreis abgestimmt.

Lehrgangskosten betriebliche Ersthelfer:

Kostenträger für betriebliche Ersthelfer ist die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. Die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung von Ersthelfern werden von der Berufsgenossenschaft übernommen (§ 23 SGB VII)

Zusätzlich benötigen Teilnehmer von kommunalen Einrichtungen und Behörden, die über die Unfallkasse des Bundes oder des Landes NRW versichert sind, einen Bildungsgutschein. 

Aufgepasst...
Gerne bieten wir Ihnen Inhousekurse an. Erste-Hilfe-Unterricht in Ihrem gewohnten Umfeld. Die Gruppe sollte mindestens 14 maximal 20 Personen umfassen. Für Planung und Durchführung stehen wir gerne zur Verfügung!

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download