Menschen, die in der Häuslichkeit gepflegt und versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche zur Pflege in Anspruch nehmen. Diese Verpflichtung besteht ab Pflegegrad 2 und ist für die Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich und für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich gesetzlich vorgeschrieben.
Mit unserem Beratungsbesuch wollen wir Sie in der häuslichen Pflege bestmöglich unterstützen. Wir besprechen mit Ihnen, ob möglicherweise der Pflegegrad angepasst werden sollte, ob Sie Hilfsmittel benötigen oder ob weitere Hilfen erforderlich wären. Der Nachweis über den Pflegeeinsatz wird für die gesetzliche Versicherten von uns direkt an die zuständige Pflegekasse übermittelt und dort abgerechnet. Kosten entstehen Ihnen nicht.
Unsere Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen arbeiten Hand in Hand, um Ihrer individuellen Situation gerecht zu werden. Zu unserem qualifizierten Team gehören:
Sie erreichen uns zu den üblichen Bürozeiten zwischen 8.00 Uhr und 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 02461-3434343 oder auch über die Zentrale unter 02461-34360. Außerhalb dieser Zeiten sind wir in Notfällen zu erreichen. Bitte sprechen Sie uns an. Wir helfen gerne weiter!